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27.04.2024
27.04.2024
14224 Oberlandesgericht Nürnberg

Wasseraustritt aus zum Sammeln und Ableiten von Sickerwasser dienendes Drainagerohr außerhalb des Gebäudes stellt keinen Leitungs­wasser­schaden dar

04.03.2021Kommt es an einem außerhalb eines Gebäudes liegenden Drainagerohr, welches zum Sammeln und Ableiten von Sickerwasser dient, zu einem bestimmungswidrigen Wasseraustritt, so liegt kein Leitungs­wasser­schaden in der Wohn­gebäude­versicherung vor. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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