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29.04.2024
29.04.2024
17871 Bundesgerichtshof

BGH: Kein Versicherungsschutz durch Wohn­gebäude­versicherung bei Wasserschaden aufgrund undichter Fuge zwischen Duschwanne und Wand

16.02.2022Kommt es wegen einer undichten Fuge zwischen der Duschwanne und der angrenzenden Wand zu einem Wasserschaden, besteht kein Versicherungsschutz durch die Wohn­gebäude­versicherung nach Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008. Die Duschwanne, Fuge und angrenzende Wand stellen keine mit dem Rohrsystem verbundene sonstige Einrichtungen dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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