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28.04.2024
28.04.2024
15241 Oberlandesgericht Celle

Kein Mitverschulden wegen unterlassenen Abdrehens des Hauptwasserhahns bei Rohrbruch aufgrund mangelhafter Werkleistung

20.05.2021Kommt es in einer Zahnarztpraxis zu einem Rohrbruch, so ist dem Praxisbetreiber grundsätzlich kein Mitverschulden anzulasten, wenn er abends nicht den Hauptwasserhahn abgedreht hat. Dies gilt vor allem dann, wenn der Rohrbruch auf einer mangelhaften Werkleistung eines Dritten beruht. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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