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28.04.2024
28.04.2024
19352 Bundesgerichtshof

Gebäude­versicherung: Wohnungseigentümer müssen sich Versicherungs-Selbstbehalt im Schadensfall teilen

16.09.2022Bei einem Leitungs­wasser­schaden, der im räumlichen Bereich des Sondereigentums eines Wohnungseigentümers eingetreten ist, ist der im Gebäude­versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt - vorbehaltlich einer abweichenden Regelung - von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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