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29.04.2024
29.04.2024
16877 Landgericht Frankfurt am Main

Leitungs­wasser­schaden an Sonder- und Gemein­schafts­eigentum: Keine Auferlegung der Selbstbeteiligung der Gebäudeversicherung auf Sondereigentümer

30.09.2021Kommt es zu einem Leitungs­wasser­schaden an einem Sondereigentum und dem Gemein­schafts­eigentum, so kann dem geschädigten Sondereigentümer nicht die Selbstbeteiligung der Gebäudeversicherung auferlegt werden. Vielmehr trägt die Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft die Selbstbeteiligung allein. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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