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27.04.2024
27.04.2024
20052 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Bauaufsichtliche Anordnung zur Entfernung eine brennbaren Fassade richtet sich an Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft

20.01.2023Eine bauaufsichtliche Verfügung gerichtet auf Entfernung der brennbaren Fassade betrifft das Gemein­schafts­eigentum und muss sich daher an die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft richten. Die einzelnen Wohnungseigentümer können die Befolgung der Verfügung nicht verhindern. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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