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11.05.2025
11.05.2025
21791 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Wahlleistungs­vereinbarung über Chefarztbehandlung ist auch dann wirksam, wenn Chefarzt vorhersehbar verhindert ist: Landgericht Frankenthal 24-02-2023

25.07.2023Ist in dem Zeitpunkt, in dem ein Patient mit einer Klinik eine Wahlleistungs­vereinbarung für eine Chefarztbehandlung abschließt bereits erkennbar, dass der Chefarzt zum vereinbarten Operationstermin verhindert ist, so kann die Klinik mit dem Patienten aufgrund der geltenden Vertragsfreiheit wirksam vereinbaren, dass der Patiemt dann durch einen namentlich benannten Vertreter des Chefarztes behandelt wird. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Stellvertre­tervereinbarung individuell ausgehandelt ist (und keine Allgemeine Geschäftsbedingung darstellt) (Landgericht Frankenthal, Urteil vom 24.2.2023 - 4 O 229/22, bestätigt durch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3.7.2023 – 5 U 34/23).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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