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27.04.2024
27.04.2024
13981 Bundesfinanzhof

Vorsteueraufteilung bei Errichtung eines gemischt genutzten Stadtteilzentrums

22.02.2021Bestehen bei Gebäuden, die teilweise umsatz­steuerpflichtig und teilweise umsatzsteuerfrei verwendet werden, erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verwendeten Räume, sind die Vorsteuerbeträge nach dem (objektbezogenen) sog. Umsatzschlüssel aufzuteilen. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) und bestätigte damit seine Rechtsprechung.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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