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27.04.2024
27.04.2024
18584 Bundesfinanzhof

Fälligkeits­erfordernis bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben

01.06.2022Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzen sog. regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 des Einkommen­steuergesetzes (EStG) voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Ende des Kalenderjahres ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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