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27.04.2024
27.04.2024
18068 Oberlandesgericht Hamm

Vorsätzlicher Ge­schwindig­keits­verstoß setzt nicht exakte Kenntnis der Ge­schwindig­keits­über­schreitung voraus

15.03.2022Ein vorsätzlicher Ge­schwindig­keits­verstoß setzt nicht voraus, dass der Betroffene exakte Kenntnis von der Ge­schwindig­keits­über­schreitung hat. Es reicht das Wissen, schneller als erlaubt zu fahren. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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