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03.05.2024
03.05.2024
11995 Amtsgericht Frankfurt am Main

Volle Rückzahlung des Reisepreises bei Stornierung wegen Covid-19

18.08.2020Ein Reiseveranstalter ist zur Rückzahlung des kompletten Reisepreises verpflichtet, wenn ein Kunde die gebuchte Reise vor Reiseantritt storniert und zu diesem Zeitpunkt bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheits­gefährdende Ausbreitung des Corona-Virus im Reisegebiet bestand. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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