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02.05.2024
02.05.2024
19572 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Keine Irreführung der Verbraucher bei optionalem Angebot der Reiseumbuchung im Zuge der Corona-Pandemie

26.10.2022Bietet ein Reiseveranstalter im Zuge einer Virus-Pandemie die Umbuchung der Reise an, so liegt darin keine Irreführung der Verbraucher im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 7 UWG über die Möglichkeit der Reisestornierung. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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