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03.05.2024
03.05.2024
15723 Finanzgericht Münster

Verwendung einer Excel-Tabelle führt nicht zwingend zu einem Mangel der Kassenführung

18.06.2021Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Erfassung von Bareinnahmen in einer Excel-Tabelle bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse keinen Kassen­führungs­mangel darstellt, wenn ansonsten alle Belege in geordneter Form vorliegen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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