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28.04.2024
28.04.2024
18435 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Absehen vom Fahrverbot nur bei tragfähigen Feststellungen zum Vorliegen einer besonderen Härte

10.05.2022Das Überschreiten der zulässigen Höchst­geschwindigkeit um mind. 41 km/h indiziert grundsätzlich die Verhängung eines Fahrverbots von einem Monat. Davon kann nur abgesehen werden, wenn Anhaltspunkte für eine außergewöhnliche Härte vorliegen. Der Verlust des Arbeitsplatzes kann im Einzelfall eine solche unverhältnismäßige Härte darstellen. Dies bedarf jedoch der ausführlichen Begründung und Darlegung der zugrundliegenden Tatsachen. Die kritiklose Übernahme der Einlassung des Betroffenen durch den Tatrichter oder bloße Vermutungen genügen nicht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat ein amtsgerichtliches Urteil aufgehoben, mit welchem das im Bußgeldbescheid verhängte Fahrverbot aufgehoben worden war.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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