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29.04.2024
29.04.2024
14410 Landgericht Osnabrück

Unzureichende Information des Steuerberaters kann mittelbare Steuerhinterziehung darstellen

16.03.2021Eine genaue Buchführung ist nicht jedermanns Sache. Dass ungenaue Buchführung aber auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann, musste nun ein Angeklagter vor dem Landgericht Osnabrück erfahren. Er wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von insgesamt rund EUR 9.000,00 verurteilt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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