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03.05.2024
03.05.2024
14660 Finanzgericht Münster

Geringfügige Mängel der Kassenführung berechtigen nicht zu Hinzuschätzungen

19.04.2021Geringfügige Mängel in der Kassenführung eines Imbissbetriebs rechtfertigen keine über die konkreten Auswirkungen dieser Mängel hinausgehenden Hinzuschätzungen, wie das Finanzgerichts Münster entschieden hat.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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