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12.03.2026
12.03.2026
27852 Verwaltungsgericht Berlin

Verwaltungsgericht bestätigt Anwesenheitspflicht beim Ankern

12.03.2026Auf dem Rummelsburger See darf außerhalb von gekennzeichneten Liegestellen und genehmigten Liegeplätzen nur dann geankert werden, wenn sich eine Aufsichtsperson ständig an Bord des Wasserfahrzeugs aufhält. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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