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27.04.2024
27.04.2024
18485 Oberlandesgericht München

Verwalter darf in Einladung zur Eigen­tümer­versammlung wegen Legionellenbefalls Namen des betroffenen Wohnungseigentümers mitteilen

17.05.2022Ein WEG-Verwalter darf in der Einladung zu einer Eigen­tümer­versammlung wegen der Ergreifung von Maßnahmen gegen einen Legionellenbefall den Namen des betroffenen Wohnungseigentümers mitteilen. Ein Verstoß gegen die DSGVO liegt darin nicht. Dies das Oberlandesgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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