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27.04.2024
27.04.2024
20321 Amtsgericht Düsseldorf

Verspätung wegen typischerweise erforderliche Enteisung begründet keinen außergewöhnlichen Umstand

06.03.2023Kommt es wegen einer typischerweise erforderliche Enteisung des Flugzeugs zu einer Verspätung, kann sich die Fluggesellschaft nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggast­rechte­verordnung (VO) berufen. Dem Fluggast steht daher ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 VO zu. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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