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14.11.2024
14.11.2024
24792 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Versetzungsschutz für aktives Mitglied des Wahlvorstandes

21.10.2024LAG Hessen (9. Kammer), Urteil vom 04.07.2024, Aktenzeichen 9 GLa420/24 Amtliche Leitsätze: 1. Zwar ist es einem Arbeitnehmer zuzumuten, einer Versetzungs­anordnung oder einer arbeitsver­traglichen Weisung zunächst Folge zu leisten und sodann den Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers in einem Hauptsacheverfahren klären zu lassen. Etwas Anderes kann hingegen dann gelten, wenn die arbeitgeberseitige Maßnahme offenkundig rechtswidrig ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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