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29.04.2024
29.04.2024
13138 Landgericht Coburg

Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss ungefragt über bekannte Unfallschäden aufklären

29.12.2020Der Verkäufer eines gebrauchten Kraftfahrzeuges hat die Verpflichtung, den potenziellen Käufer auch ungefragt auf bekannte Mängel oder frühere Unfallschäden hinzuweisen, selbst dann, wenn der Schaden bereits fachgerecht repariert wurde. Eine Ausnahme gilt nur für sogenannte Bagatellschäden, also ganz geringfügige äußere Schäden, beispielsweise im Lack. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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