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28.04.2024
28.04.2024
9877 Oberlandesgericht Koblenz

Kein Anspruch auf Schadensersatz nach öffentlicher Bekanntgabe des Manipulations­vorwurfs

11.12.2019Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass der Käufer eines vom sogenannten Diesel-Skandal betroffenen Fahrzeugs von der Motor- und Fahrzeug­herstellerin keinen Schadensersatz verlangen kann, wenn er das Fahrzeug erst nach öffentlichem Bekanntwerden des Manipulations­vorwurfs erworben hat. Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Herstellerin die Verwendung der beanstandeten Software und deren Wirkmechanismus öffentlich gemacht hat, kann ihr weder ein vorsätzliches sittenwidriges Verhalten noch eine Täuschung vorgeworfen werden. Denn ihr Handeln kann dann nach seinem Gesamtcharakter nicht mehr als verwerflich eingestuft werden. Das gilt auch dann, wenn die Herstellerin die Software nicht selbst als illegale Abschalteinrichtung brandmarkt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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