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28.04.2024
28.04.2024
19047 Einrede der Verjährung

Verjährung im Zivilrecht: Was bedeutet Verjährung und wann tritt sie ein?

03.08.2022Was bedeutet Verjährung im Zivilrecht?Der Begriff der „Verjährung“ bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem ein Gläubiger seinen zivilrechtlichen Anspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzen kann. Der Anspruch geht aber nicht unter. Vielmehr existiert er weiter. So kann mit einem verjährten Anspruch zum Beispiel aufgerechnet werden, wenn die Aufrechnungslage vor der Verjährung schon vorlag (vgl. § 215 BGB). Es ist aber zu beachten, dass die Verjährung vom Schuldner im Zivilprozess geltend gemacht werden muss, da das Gericht nicht von Amts wegen prüft, ob der Anspruch bereits verjährt ist. Dem Schuldner steht insofern nur eine Einrede zu. ...Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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