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27.04.2024
27.04.2024
20916 SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Urlaubsabgeltung und ihre Verjährung

27.06.2023Urlaubsabgeltung und ihre VerjährungDer Urlaubs­ab­gel­tungs­an­spruch unter­liegt der Verjährung. Diese beginnt mit Ende des Jahr des Entstehens des Urlaubs­an­spruches. Im Gegensatz zum Urlaubs­an­spruch selbst, kommt es beim Anspruch auf Urlaubs­ab­geltung für den Beginn der Verjährung nicht darauf an, ob der Arbeit­geber auf die Möglichkeit der Verjährung des Abgel­tungs­an­spruches hinweist. Wenn dem Arbeit­nehmer im Hinblick auf vormalige Recht­spre­chung zum Verfall von Urlaubs­an­sprüchen nicht zumutbar ist, Klage auf Abgeltung zu erheben, beginnt die Verjäh­rungs­frist erst, wenn er von der geänderten Recht­spre­chung wissen kann. ...Weiterlesen auf www.ihr-arbeitsrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.ihr-arbeitsrecht.de
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