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27.04.2024
27.04.2024
19448 Amtsgericht Frankfurt am Main

Verbot des Vogelfütterns und des Aufstellens eines Vogelhäuschens auf Balkon

30.09.2022Einem Wohnungsmieter kann das Füttern von Vögeln und das Aufstellen eines Vogelhäuschens auf dem Balkon verboten werden. Denn dadurch wird die Gefahr der Verunreinigung erheblich erhöht. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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