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13.01.2026
13.01.2026
27609 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Unechte Realteilung bei Abfindung mit eigenen Anteilen

13.01.2026Tipp: 1. Zeitpunkt der Übertragung prüfenFür Übertragungen vor dem 19.10.2024 können die vom Bundesfinanzhof entwickelten Grundsätze zur Buchwertfortführung weiterhin herangezogen werden. Bei späteren Vorgängen ist wegen der Neuregelungen durch das JStG 2024 regelmäßig mit einem Ansatz zum gemeinen Wert zu rechnen.2. Gesellschaf­terstruktur klar dokumentierenEine teleologische Reduktion des § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG setzt voraus, dass an der Personenge­sellschaft ausschließlich (inländische) Körperschaften beteiligt sind. Die Zusammensetzung des Gesellschaf­terkreises sollte daher zum Zeitpunkt des Ausscheidens eindeutig festgehalten werden.3. Abfindungs­gestaltung sauber abgrenzenBei Abfindungen mit eigenen Anteilen ist die fehlende ...Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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