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27.04.2024
27.04.2024
14656 Landgericht München I

Umlagefähigkeit von Wartungskosten für Rauchmelder

19.04.2021Das Landgericht München I hat am 15.04.2021 entschieden, dass die Umlage von "sonstigen Betriebskosten", die nach Mietvertrags­abschluss neu entstanden und im Mietvertrag nicht im Einzelnen benannt sind – hier: Wartungskosten für Rauchwarnmelder – in jedem Fall eine entsprechende Erklärung des Vermieters gegenüber dem Mieter erfordert, in welcher der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wirdWeiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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