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16.12.2025
16.12.2025
27526 Kanzlei Nussmann

Umgangsausschluss nur in absoluten Ausnahmefällen bei Kindeswohl­gefährdung

16.12.2025Wir erleben seit vielen Jahren, dass der Umgangsausschluss zu den schwersten denkbaren Eingriffen in das Elternrecht gehört und deshalb nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig ist. Der Gesetzgeber hat den Umgang als grundlegendes Recht des Kindes ausgestaltet, das nicht nur die Beziehung zum Elternteil schützt, sondern auch die emotionale und soziale Entwicklung des Kindes langfristig sichert. […]Der Beitrag Umgangsausschluss nur in absoluten Ausnahmefällen bei Kindeswohl­gefährdung erschien zuerst auf Kanzlei Nussmann.Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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