wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
12.03.2026
12.03.2026
27847 Kanzlei Nussmann

Nur eine Korrekte Immobilien­übertragung zu Lebzeiten schützt vor Pflichtteils­ansprüchen – Neue Entscheidung mit großer Bedeutung für Familien

12.03.2026Der rechtliche Schutz von Pflichtteils­berechtigten vor Vermögens­verschiebungenDas deutsche Pflichtteilsrecht verfolgt seit jeher den Zweck, nahe Angehörige vor einer vollständigen Enterbung zu schützen. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Vermögen durch lebzeitige Schenkungen dem Zugriff der Pflichtteils­berechtigten entzogen wird. Deshalb sieht das Gesetz vor, dass bestimmte Schenkungen dem Nachlass rechnerisch wieder hinzugerechnet werden.Die maßgebliche Vorschrift ist § 2325 Abs. 1 BGB:„Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteils­berechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass ...Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
www.kanzlei-nussmann.de mehr von www.kanzlei-nussmann.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Nur_eine_Korrekte_Immobilienuebertragung_zu_Lebzeiten_schuetzt_vor_Pflichtteilsanspruechen_Neue