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30.03.2026
30.03.2026
27728 Kanzlei Nussmann

Das „Württembergische Testament“ – Rechtssichere Gestaltung für Ehegatten mit Immobilienvermögen

12.02.2026Testaments­vollstreckung und Nießbrauch – bewährte Kombination im EhegattentestamentDas Württembergische Testament zeichnet sich dadurch aus, dass die gemeinsamen Kinder bereits im ersten Erbfall als Erben eingesetzt werden, während der überlebende Ehegatte wirtschaftlich abgesichert wird. Dies geschieht regelmäßig durch die Einräumung eines umfassenden Nießbrauchs am Nachlass, insbesondere an Immobilien, kombiniert mit der Anordnung einer Dauertesta­mentsvoll­streckung.Rechtlich ist diese Gestaltung zulässig. Der überlebende Ehegatte kann zugleich Testaments­vollstrecker und Nießbrauchs­berechtigter sein, sofern dies dem klar erkennbaren Willen der testierenden Ehegatten entspricht. Ein genereller Interessenkonflikt liegt ...Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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