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14.04.2026
14.04.2026
27790 Kanzlei Nussmann

Testaments­vollstreckung – Sicherheit für den letzten Willen und Schutz des Vermögens

24.02.2026Gesetzliche Grundlagen der Testaments­vollstreckungDie Testaments­vollstreckung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich geregelt. Die zentrale Vorschrift ist § 2197 BGB, der lautet:„Der Erblasser kann durch Testament einen oder mehrere Testaments­vollstrecker ernennen.“Die Rechtsstellung des Testaments­vollstreckers ergibt sich insbesondere aus § 2205 BGB. Dort heißt es:„Der Testaments­vollstrecker hat den Nachlass zu verwalten. Er ist berechtigt, den Nachlass in Besitz zu nehmen und über Nachlassgegenstände zu verfügen.“Damit wird deutlich, dass der Testaments­vollstrecker eine eigenständige Rechtsstellung besitzt. Er ist weder Vertreter der Erben noch Vertreter des Nachlasses, sondern ein vom Erblasser ...Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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