wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
27.04.2024
27.04.2024
14627 Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Überwiegend stationäres Hausboot gilt als bauliche Anlage und benötigt daher Baugenehmigung

14.04.2021Nach der Bauordnung Schleswig-Holstein ist ein überwiegend stationäres Hausboot eine bauliche Anlage und bedarf daher einer Baugenehmigung. Liegt eine solche nicht vor, rechtfertigt dies eine Be­seitigungs­anordnung. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Ueberwiegend_stationaeres_Hausboot_gilt_als_bauliche_Anlage_und_benoetigt_daher_Baugenehmigung