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28.04.2024
28.04.2024
11338 Oberverwaltungsgericht des Saarlandes

Trägerin einer Jugendwohngruppe kann Beschäftigung eines verurteilten Vergewaltigers untersagt werden

02.06.2020Der Trägerin einer Jugendwohngruppe kann gemäß § 48 SGB VIII die Beschäftigung eines verurteilten Vergewaltigers untersagt werden. Denn eine Verurteilung wegen Vergewaltigung spricht für eine Ungeeignetheit zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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