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27.04.2024
27.04.2024
20196 Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Offenes Bekenntnis zum Nationalsozialismus kann waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen

14.02.2023Das offene Bekenntnis zum Nationalsozialismus begründet regelmäßig die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Denn in einem solchen Bekenntnis kommt eine kämpferisch-aggressive Haltung zum Ausdruck. Dies hat der Ver­waltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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