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29.04.2024
29.04.2024
13948 Bundessozialgericht

Tankgutscheine und Werbeeinnahmen statt Arbeitslohn sind beitragspflichtig

01.03.2021Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten PKWs, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sind sozialversicherungs­pflichtiges Arbeitsentgelt und unterliegen der Beitragspflicht. Dies hat das Bundes­sozial­gerichts entschieden und damit der Revision eines Renten­versicherungsträgers stattgegeben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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