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28.04.2024
28.04.2024
10133 Sozialgericht Münster

Tätigkeit als ärztliche Beraterin für den MDK unterliegt der Sozial­versicherungs­pflicht

07.01.2020Das Sozialgericht Münster hat entschieden, dass für die Tätigkeit einer Ärztin, die aufgrund jährlich abgeschlossener Honorarverträge für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) sozialmedizinische Beratungsaufgaben übernommen hatte, Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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