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28.04.2024
28.04.2024
11565 Hessisches Landessozialgericht

Tätigkeit als Programmierer in Heimarbeit unterliegt der Sozialver­sicherungs­pflicht

06.07.2020Abhängig Beschäftigte sind sozial­versicherungs­pflichtig. Dies gilt auch für Heimarbeiter, selbst wenn deren Tätigkeit eine höhere Qualifikation erfordert wie bei einem Programmierer. Dies entschied in einem Urteil das Hessische Landessozialgericht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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