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27.04.2024
27.04.2024
19854 Landgericht Halle

Streichen der Wände mit helllila keine Sachbeschädigung

15.12.2022Das Streichen der Wände einer Mietwohnung in helllila stellt keine Sachbeschädigung dar. Eine Schadens­ersatz­pflicht des Mieters besteht daher nicht. Dies hat das Landgericht Halle entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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