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31.05.2025
31.05.2025
25942 Landgericht München I

Streamingplattform Joyn darf ARD- und ZDF-Inhalte nicht ohne Einwilligung embedden

30.05.2025Die unter anderem für das Kartellrecht zuständige 37. Zivilkammer des Landgerichts München I hat mit zwei Urteilen entschieden, dass die Medienplattform Joyn die Inhalte zweier öffentlich-rechtlicher Sender nicht auf ihrem Portal nutzen darf.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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