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02.09.2025
02.09.2025
26948 Verwaltungsgericht Aachen

Sprengstoff­entschärfer der Bundeswehr dürfen Zulagen behalten

02.09.2025Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass Soldaten der Bundeswehr, die in den Jahren 2018 und 2019 als Sprengstoff­entschärfer sog. Erschwerniszulagen für die Kontrolle von Fahrzeugen bei der Einfahrt in die Bundeswehrcamps in Mali und Afghanistan erhalten haben, diese vorerst nicht zurückzahlen müssen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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