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09.08.2026
09.08.2026
28387 Verwaltungsgericht Köln

DB InfraGO AG hat keinen Anspruch auf höhere Stationspreise für die Jahre 2025 und 2026

30.07.2026Mit zwei Eilbeschlüssen hat die für die Eisenbahn­regulierung zuständige 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln entschieden, dass die DB InfraGO AG keinen Anspruch auf höhere Entgelte für die Nutzung der Personenbahnhöfe für die Kalenderjahre 2025 und 2026 hat.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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