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05.11.2026
05.11.2026
28792 Taher

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Der Weg zurück in die Straffreiheit, solange er offen ist

05.11.2026Die Kapitalerträge aus dem geerbten Depot im Ausland tauchen seit Jahren in keiner Steuererklärung auf. Oder der Buchhalter meldet, dass die Umsatzsteu­ervoranmeldungen der letzten Monate zu niedrig waren, und nicht nur aus Versehen. Seit Juli 2026 kommt eine weitere Sorge hinzu: Die Bundesregierung will die strafbefreiende Selbstanzeige in ihrer heutigen Form abschaffen. Viele Betroffene fragen sich jetzt: „Soll ich mich noch offenbaren, und wenn ja, wie, ohne alles schlimmer zu machen?“Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung nach § 371 AO ist nach geltendem Recht weiterhin einer der wenigen Wege, sich von einer bereits begangenen Straftat vollständig zu lösen. Sie verzeiht aber keine Fehler. Eine unvollständige oder zu späte Selbstanzeige bewirkt ...Weiterlesen auf kanzlei-taher.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-taher.de
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