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04.11.2026
04.11.2026
28786 Amtsgericht München

Abgerissener Spoiler in der Waschanlage: Autofahrer bleibt auf 1.200 Euro Schaden sitzen

04.11.2026Das Amtsgericht München hat die Schadensersatzklage eines Fahrzeughalters wegen eines abgerissenen Heckspoilers (Schaden: ca. 1.220 €) abgewiesen. Grundsätzlich falle die Eignung einer Waschanlage für serienmäßige Anbauteile in den Obhutsbereich des Betreibers. Hier im Fall habe der Betreiber seine Pflichten jedoch durch ein Hinweisschild vor fahrzeugspe­zifischen Risiken (hier: VW Beetle) erfüllt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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