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29.04.2024
29.04.2024
17595 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Selbst verschuldete Fristversäumnis: Klägervertreter ohne Maske wurde nicht in das Gerichtsgebäude eingelassen

13.01.2022Wer ohne Nachweis gesundheitlicher Gründe nicht bereit ist, der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gerichtsgebäude nachzukommen, ist nicht objektiv an der Terminswahrnehmung gehindert. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­sozialgerichts Essen (LSG) hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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