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28.04.2024
28.04.2024
17756 Oberlandesgericht München

Schwerwiegender Verstoß gegen Rückschaupflicht beim Linksabbiegen begründet vollständige Haftung für Unfallfolgen

02.02.2022Verstößt ein Verkehrsteilnehmer beim Linksabbiegen in schwerwiegender Weise gegen seine Rückschaupflicht aus § 9 Abs. 1 StVO und kommt es allein deshalb mit einem überholenden Fahrzeug zu einem Unfall, so begründet dies seine volle Haftung für die Unfallfolgen. Die Betriebsgefahr des verunfallten Fahrzeugs tritt hinter dem Verschulden des Unfallverursachers vollständig zurück. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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