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28.04.2024
28.04.2024
19194 Oberlandesgericht Celle

Überholen einer Fahrzeugkolonne von bis zu 10 Fahrzeugen ist zulässig

25.08.2022Das Überholen einer Fahrzeugkolonne von bis zu 10 Fahrzeugen ist zulässig. Eine unklare Verkehrslage nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO besteht nicht. Entsteht eine solche nachträglich, muss der Überholvorgang nicht abgebrochen werden. Jedoch besteht für den Überholenden eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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