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27.04.2024
27.04.2024
19606 Oberlandesgericht Celle

Beißattacke eines kurz zuvor überfahrenen Hundes ist der Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Unfallverursachers zuzurechnen

01.11.2022Wird ein Hund von einem Fahrzeug überfahren und beißt der Hund kurz danach seinen Hundehalter, so ist dies der Betriebsgefahr des Fahrzeugs zuzurechnen. Der Fahrzeughalter haftet daher den Hundehalter gemäß § 7 Abs. 1 StVG auf Zahlung von Schadensersatz. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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