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27.04.2024
27.04.2024
20156 Oberlandesgericht Saarbrücken

Verbot des Überholens an unübersichtlichen Stellen dient auch dem Schutz des Überholten

07.02.2023Das Verbot zum Überholen an unübersichtlichen Stellen gemäß § 5 Abs. 2 StVO gilt auch dem Schutz des Überholten. Denn auch dieser kann durch ein Überholmanöver gefährdet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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