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28.04.2024
28.04.2024
18638 Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Schufa muss Daten löschen: Schufa darf die Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verarbeiten als sie im „Insolvenz­bekanntmachungs­portal“ veröffentlicht werden dürfen

10.06.2022Die Schufa darf die Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verarbeiten als sie im „Insolvenz­bekanntmachungs­portal“ veröffentlicht werden dürfen. Dies gelte auch bei der Berechnung eines Score-Wertes, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und hat seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2021 bestätigt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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