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28.04.2024
28.04.2024
17512 Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht

Schufa darf Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verwerten als sie im "Insolvenz­bekanntmachungs­portal" veröffentlicht sein dürfen

04.01.2022Ein Insolvenzschuldner hat einen Löschungsanspruch gegen die Schufa Holding AG, wenn sie diese Daten aus dem Insolvenz­bekanntmachungs­portal ohne gesetzliche Grundlage länger speichert und verarbeitet als in der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekVO) vorgesehen. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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